Hausordnung der Sport Sheds Augsburg
Betreiber: SPORTKREISEL GmbH | Stand: Oktober 2026
A. Allgemeine Hausordnung
1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Hausordnung gilt für die gesamte Anlage der Sport Sheds Augsburg einschließlich aller Trainings-, Boulder-, Indoor-Klettersteig-, Kurs-, Sauna-, Umkleide- und Sanitärbereiche sowie der zugehörigen Außen- und Stellplatzflächen.
Sie dient der Sicherheit, einem respektvollen Miteinander und einem angenehmen Aufenthalt aller Mitglieder, Gäste und Besucher:innen.
Mit dem Betreten und der Nutzung der Anlage sind die geltenden Haus- und Nutzungsregeln zu beachten.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Personen – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – von der weiteren Nutzung ausgeschlossen und zum Verlassen der Anlage aufgefordert werden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
2. Zutritt und Nutzungsberechtigung
- Bei jedem Besuch ist mit dem persönlichen digitalen Mitgliedsausweis, der Chipkarte oder dem Chipband am Drehkreuz bzw. an der Rezeption einzuchecken. Sofern für einzelne Bereiche ein separater Check-in vorgesehen ist, muss dieser ebenfalls durchgeführt werden.
- Mitgliedsausweise, Chipkarten, Chipbänder, Blockkarten und sonstige personenbezogene Zutrittsberechtigungen dürfen nicht an andere Personen weitergegeben oder gemeinsam genutzt werden.
- Jahreskarten verlieren mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit ihre Gültigkeit und sind nicht auf einen späteren Zeitraum übertragbar.
- Blockkarten sind drei Jahre gültig. Nicht verbrauchte Einheiten verfallen mit Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer und können nicht auf eine neue Karte übertragen werden.
- Leistungen, die nicht im jeweiligen Tarif oder Eintritt enthalten sind – beispielsweise Sauna, Getränke, Kurse oder Trainerleistungen – müssen vor ihrer Nutzung entsprechend hinzugebucht bzw. bezahlt werden. Eine vorsätzliche Nutzung nicht gebuchter oder nicht bezahlter Leistungen kann zum Ausschluss von der Nutzung führen. Die Sportkreisel GmbH behält sich vor, das hierfür geschuldete Entgelt sowie weitere gesetzlich bestehende Ansprüche geltend zu machen.
3. Verhalten in der Anlage
- Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und sonstigen Gegenstände der Sport Sheds sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
- Schäden, Defekte oder sonstige Auffälligkeiten sind dem Studiopersonal unverzüglich mitzuteilen.
- Wer Einrichtungen oder Gegenstände schuldhaft beschädigt, haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Den berechtigten Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten.
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist Voraussetzung für die Nutzung der Anlage. Unnötiger Lärm, Schreien sowie störendes oder andere Personen belästigendes Verhalten sind zu vermeiden.
- In der gesamten Anlage gilt Rauchverbot.
- Glasflaschen und andere zerbrechliche Glasbehälter sind in den Sport-, Umkleide-, Dusch- und Saunabereichen nicht gestattet.
- Der Bereich hinter der Theke darf ausschließlich vom Studiopersonal betreten werden.
- Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist in den Trainingsbereichen nicht gestattet.
- Kursangebote, Personal Training, Coachings, Verkaufs- oder sonstige gewerbliche Tätigkeiten durch Dritte sind in der Anlage nur mit vorheriger Zustimmung der Sportkreisel GmbH gestattet.
4. Kleidung, Hygiene und Sauberkeit
- Auf den Trainingsflächen ist geeignete Sportbekleidung zu tragen. Aus hygienischen Gründen ist das Training nur mit bekleidetem Oberkörper gestattet.
- Für den Weg zur Sauna kann ein ausreichend bedeckendes Handtuch verwendet werden. Der Aufenthalt bzw. Durchgang im Eingangsbereich ist nur vollständig bekleidet gestattet. Dies gilt auch für den Weg von der Boulderhalle zur Sauna.
- Der Nassbereich darf nur mit geeigneten Badeschuhen betreten werden.
- Geräte und Liegeflächen sind entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bereichs mit einem sauberen Handtuch abzudecken bzw. nach der Benutzung zu reinigen.
- In Sauna, Duschen, Umkleiden und Sanitärbereichen ist besonders auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Ergänzende Hinweise und Aushänge in diesen Bereichen sind zu beachten.
5. Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche
- Die Frauen- und Männerumkleiden sowie die zugeordneten Duschbereiche können entsprechend der eigenen Geschlechtsidentität genutzt werden.
- Mitglieder und Gäste, die beim Umkleiden mehr Privatsphäre wünschen, können unabhängig vom Geschlecht alternativ die barrierefreie Toilette kurzzeitig als private Umkleidemöglichkeit nutzen.
- Die barrierefreie Toilette dient in erster Linie Personen, die auf eine barrierefreie Sanitäranlage angewiesen sind. Bei Nutzung als Umkleidemöglichkeit ist sie daher nur für die notwendige Dauer zu belegen und bei entsprechendem Bedarf so schnell wie möglich freizugeben.
- Die Privatsphäre und die persönlichen Grenzen anderer Personen sind in Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereichen besonders zu respektieren.
- Das Fotografieren und Filmen in Umkleiden, Duschen und Sanitärbereichen ist grundsätzlich untersagt.
- Belästigendes, übergriffiges oder anderweitig unangemessenes Verhalten wird unabhängig von der betreffenden Person nicht geduldet.
- Bei Konflikten oder Unsicherheiten kann jederzeit das Studiopersonal angesprochen werden.
6. Sauna
- Vor der Nutzung der Sauna ist zu duschen.
- Die Sauna wird unbekleidet genutzt.
- Auf den Saunabänken ist ein ausreichend großes Handtuch als vollständige Unterlage zu verwenden. Direkter Körperkontakt mit den Sitz- und Liegeflächen ist zu vermeiden.
- Die Sauna ist während der jeweils bekannt gegebenen Betriebszeiten geöffnet.
- Betriebszeiten können aus betrieblichen, technischen oder sicherheitsbedingten Gründen angepasst werden.
7. Schließfächer und persönliche Gegenstände
- Die zur Verfügung gestellten Schließfächer dienen ausschließlich der vorübergehenden Aufbewahrung während des Aufenthalts in der Anlage.
- Sämtliche Schließfächer sind spätestens zum Betriebsschluss vollständig zu räumen.
- Nach Betriebsschluss noch verschlossene Schließfächer dürfen durch das Studiopersonal geöffnet werden. Zurückgelassene Gegenstände werden als Fundsachen behandelt.
- Die Nutzung der Schließfächer begründet keine Verwahrungsverpflichtung der Sportkreisel GmbH.
- Für Schäden oder Verluste gilt die Haftungsregelung gemäß Ziffer 10 dieser Hausordnung.
8. Parkplätze
- Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden.
- Zufahrten, Rettungswege und insbesondere der Eingangsbereich sind jederzeit freizuhalten.
- Unberechtigt oder behindernd abgestellte Fahrzeuge können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen kostenpflichtig entfernt werden.
- Mit der Bereitstellung der Stellplätze wird keine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs oder seines Inhalts übernommen.
9. Öffnungs- und Betriebszeiten
- Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Website der Sport Sheds bekannt gegeben.
- Die Anlage darf nur während der für den jeweiligen Bereich geltenden Öffnungszeiten genutzt werden.
- Etwa 15 Minuten vor Betriebsschluss kann die Beleuchtung in einzelnen Sportbereichen heruntergedimmt werden. Dies signalisiert das Ende der Trainingszeit.
- Die Sportkreisel GmbH kann Öffnungs- und Betriebszeiten insbesondere an Feiertagen, bei Veranstaltungen sowie aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen anpassen.
- Bei außerplanmäßigen Schließungen richten sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
10. Haftung
- Die Nutzung sportlicher Einrichtungen ist mit sporttypischen Risiken verbunden. Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, ihre eigenen Fähigkeiten und ihren Gesundheitszustand angemessen zu berücksichtigen.
- Die Sportkreisel GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet die Sportkreisel GmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
11. Hausrecht
Das Hausrecht für die gesamte Anlage der Sport Sheds Augsburg wird durch die Sportkreisel GmbH und die von ihr hierzu bevollmächtigten Personen ausgeübt.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Haus- oder Nutzungsordnung können Personen zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung einzelner Bereiche oder der gesamten Anlage ausgeschlossen werden.
B. Hausordnung Fitness Sheds
- Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen und für den Innenbereich geeigneten Sportschuhen betreten werden.
- Bei der Benutzung der Trainingsgeräte ist aus hygienischen Gründen ein ausreichend großes Handtuch als Schweißtuch zu verwenden.
- Im Cardiobereich sind bei Bedarf zusätzliche Handtücher zu verwenden.
- Benutzte Geräte und Kontaktflächen sind nach der Nutzung zu reinigen.
- Trainingsgeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt werden.
- Benutzte Trainingsgeräte sind an die vorgesehenen Plätze zurückzubringen.
- Trainingshilfen aus Metall oder vergleichbare Hilfsmittel dürfen nur in den hierfür ausdrücklich vorgesehenen Bereichen verwendet werden.
- Im Gerätezirkel ist die dort geltende Zirkelordnung einzuhalten.
- Der Aufenthalt von Kindern im Trainings- Bereich ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Laute oder längere Telefonate sind in den Trainingsbereichen zu vermeiden, da sie andere Trainierende stören können.
- Trainingsgeräte dürfen nicht unnötig lange blockiert werden. Längere Pausen am Gerät, insbesondere durch Handynutzung oder Gespräche, sowie das gleichzeitige Belegen mehrerer Geräte sind zu vermeiden.
C. Hausordnung Functional Sheds
- Das Betreten des Trainingsbereichs mit Straßenschuhen, Boulderschuhen oder barfuß ist nicht gestattet.
- Bei der Nutzung der Geräte ist aus hygienischen Gründen ein Handtuch zu verwenden.
- Es ist geeignete Trainingsbekleidung zu tragen.
- Während eines Kurses ist den Anweisungen der Trainer:innen Folge zu leisten.
- Trainingsgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Freie Gewichte und Kurzhanteln dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen verwendet werden.
- Trainingshilfen aus Metall oder vergleichbare Hilfsmittel dürfen nur in den hierfür freigegebenen Bereichen eingesetzt werden.
- Der Aufenthalt von Kindern im Functional-Training-Bereich ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Die Verwendung von Chalk bzw. Magnesia ist nicht gestattet.
- Laute oder längere Telefonate sind in den Trainingsbereichen zu vermeiden, da sie andere Trainierende stören können.
- Trainingsgeräte dürfen nicht unnötig lange blockiert werden. Längere Pausen am Gerät, insbesondere durch Handynutzung oder Gespräche, sowie das gleichzeitige Belegen mehrerer Geräte sind zu vermeiden.
D. Hausordnung Boulder Sheds und Indoor-Klettersteig
1. Allgemeine Sicherheitsregeln und Eigenverantwortung
- Bouldern und die Nutzung des Indoor-Klettersteigs sind Sportarten mit erhöhten Sturz- und Verletzungsrisiken. Sie erfordern Aufmerksamkeit, Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
- Nutzer:innen sind verpflichtet, ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und die geltenden Sicherheitsregeln einzuhalten.
- Jede Person hat größtmögliche Rücksicht auf andere Nutzer:innen zu nehmen.
- Sturzbereiche sind freizuhalten.
- Beschädigte oder auffällige Griffe, Tritte, Sicherungselemente oder andere Anlagenteile sind dem Personal unverzüglich zu melden.
- Gesperrte Wand- oder Anlagenbereiche dürfen nicht betreten oder genutzt werden.
- Unfälle oder Zusammenstöße sind dem Personal unverzüglich zu melden.
- Die gesetzlichen Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten der Sportkreisel GmbH bleiben von der Eigenverantwortung der Nutzer:innen unberührt.
2. Nutzungsberechtigung
- Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Personen mit einer für den jeweiligen Bereich gültigen Eintritts- bzw. Nutzungsberechtigung.
- Die Nutzungsberechtigung muss während des gesamten Aufenthalts nachgewiesen werden können.
- Die Nutzung ohne gültige Berechtigung ist nicht gestattet.
- Der Indoor-Klettersteig darf nur von Personen genutzt werden, die über die für seine sichere Nutzung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder die unter fachkundiger Anleitung stehen.
- Die für den Indoor-Klettersteig geltenden Sicherheits- und Nutzungshinweise sind zwingend einzuhalten.
3. Kinder und Jugendliche
- Minderjährige dürfen die Boulder- und Klettersteigbereiche nur entsprechend den für ihr Alter geltenden Vorgaben und unter Beachtung der Aufsichtspflicht benutzen.
- Aufsichtspflichtige Personen sind dafür verantwortlich, ihrer jeweiligen Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachzukommen.
- Kinder und Jugendliche sind aufgrund der besonderen Gefahren besonders aufmerksam zu beaufsichtigen.
- Rennen, Fangen und Spielen auf Matten- und Sturzflächen ist nicht gestattet.
- Kleinkinder dürfen sich außerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche nicht auf Matten- und Sturzflächen aufhalten.
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr dürfen ausschließlich den als „Dschungel“ gekennzeichneten Boulderbereich nutzen.
- Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen unter Aufsicht mit der Boulder-Lizenz die Boulderwände der gesamten Anlage benutzen. Ohne Boulder-Lizenz dürfen sie ausschließlich die hierfür freigegebenen Kinderbereiche nutzen.
- Kinder vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderwände unter Aufsicht nutzen.
- Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung nutzen, sofern die erforderliche schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Für die Nutzung des Indoor-Klettersteigs gelten ergänzend die dort ausgewiesenen Alters-, Größen-, Ausrüstungs- und Sicherheitsvorgaben.
- Bei Gruppenveranstaltungen ist die jeweilige volljährige Gruppenleitung dafür verantwortlich, dass die geltenden Regeln eingehalten werden.
4. Regeln im Boulderbereich
- Matten- und Sturzflächen sind von Gegenständen freizuhalten.
- Unter und im möglichen Sturzbereich einer bouldernden Person dürfen sich keine anderen Personen oder Gegenstände befinden.
- Vor Beginn eines Boulders ist zu prüfen, ob die Sturz- und Landezone frei ist.
- Bouldernde dürfen nicht zu eng nebeneinander oder übereinander klettern.
- Soweit möglich sollte kontrolliertes Abklettern einem unnötigen Abspringen aus großer Höhe vorgezogen werden.
- Mattenflächen sind keine Aufenthalts- oder Spielbereiche.
- Gesperrte Wandabschnitte dürfen nicht betreten oder beklettert werden.
5. Indoor-Klettersteig
- Der Indoor-Klettersteig darf ausschließlich mit der hierfür vorgesehenen und geeigneten Sicherungsausrüstung benutzt werden.
- Die verwendete Sicherungsausrüstung ist vor der Nutzung auf erkennbare Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen. Auffälligkeiten sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
- Die Sicherung muss während der Nutzung entsprechend den für den Indoor-Klettersteig geltenden Sicherheitsvorgaben verwendet werden.
- Eigenmächtige Veränderungen an Sicherungselementen, Seilen, Karabinern, Verankerungen oder sonstigen Bestandteilen des Klettersteigs sind untersagt.
- Es ist ausreichend Abstand zu anderen Nutzer:innen einzuhalten. Ein Überholen darf nur erfolgen, wenn dies gefahrlos möglich und mit der anderen Person abgestimmt ist.
- Den Hinweisen des Studiopersonals sowie den am Klettersteig angebrachten Sicherheits- und Nutzungshinweisen ist Folge zu leisten.
- Bei Unsicherheit über die richtige Nutzung darf der Klettersteig erst nach Einweisung durch eine fachkundige Person benutzt werden.
6. Schuhe und Hygiene
- Die Boulderwände und Mattenflächen dürfen grundsätzlich nur mit geeigneten Boulderschuhen betreten werden.
- Straßenschuhe sind auf den Mattenflächen nicht gestattet.
- Barfußbouldern sowie das Bouldern ausschließlich in Socken ist nicht gestattet.
- Im gekennzeichneten Kinderbereich können saubere Hallenturnschuhe zugelassen sein.
- Boulderschuhe dürfen in den Sanitäranlagen nicht getragen werden.
7. Leihmaterial
- Der Ausrüstungsverleih wird durch den Betreiber der Anlage durchgeführt.
- Dies umfasst insbesondere Boulderschuhe und Ausrüstung, die für die Nutzung des Indoor-Klettersteigs bereitgestellt wird.
- Leihmaterial darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Vor der Nutzung ist das Material auf erkennbare Beschädigungen oder Mängel zu überprüfen.
- Beschädigtes oder auffälliges Material darf nicht verwendet werden und ist dem Personal unverzüglich zu melden.
- Minderjährige dürfen Leihmaterial nur entsprechend den geltenden Vorgaben und mit der erforderlichen Einverständniserklärung ausleihen.
- Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung richtet sich die Ersatzpflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Leihmaterial darf ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen der Sport Sheds verwendet werden und ist spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss zurückzugeben.